Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Vermögensnachfolge werden vielfach nicht rechtzeitig bedacht. Insbesondere dann, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensteile in den Nachlass fallen, unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Geldvermögen, Wertpapieren, Grundstücken oder Unternehmen und kümmert sich auch nicht darum, ob die Erben in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.

Hier gilt es deshalb besonders darum, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten einer weitgehend individuellen Gestaltung der Vermögensnachfolge rechtzeitig und vorausschauend zu nutzen.

Es ist nicht einfach Verantwortung abzugeben und einen Nachfolger zu bestimmen. Die Fragestellungen rund um das Thema Vererben und Schenken sind sehr komplex und immer abhängig von den persönlichen Lebensumständen. Im optimalen Fall treffen Sie solche Verfügungen möglichst gerecht und ohne unnötige zusätzliche Steuerbelastung. Gerne besprechen wir mit Ihnen diese Thematik und unterstützen Sie bei der steueroptimierten Umsetzung Ihrer Wünsche.

Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, unterstützen wir Sie bei der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und der Bewertung des Nachlasses. Mitunter verzögert sich auch die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses an die berechtigten Erben.

Wir unterstützen Sie deshalb auch bei der Testamentsvollstreckung oder bei der Nachlassverwaltung.