Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der gewählten Gesellschaftsform sind die Anforderungen an den „Jahresabschluss“ höchst unterschiedlich, aber immer auch gesetzlich vorgeschrieben.
Er ist letztlich die Voraussetzung für die Abgabe von Steuererklärungen und damit Grundlage für die Berechnung der Steuerlast. Weiterhin ist der Jahresabschluss in der Regel ein aussagekräftiges Instrument für die Beurteilung des Unternehmenserfolges und der Ableitung zukünftiger unternehmerischer Entscheidungen.
Gerne erstellen wir Ihren Jahresabschluss zum Ende eines Wirtschaftsjahres auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung gemäß Handels- & Steuerrecht.
Für den Fall, dass Sie Ihre Buchhaltung selbständig anfertigen, übernehmen wir natürlich auch Ihre Buchhaltungsergebnisse für den Jahresabschluss. Wir prüfen dann auf Wunsch die Plausibilität und stichprobenartig die Belege und ihre Ablage. Wir prüfen dann die noch für den Jahresabschluss fehlenden Geschäftsvorfälle und buchen diese ein.
Im Rahmen des Jahresabschlusses bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Erstellung Handelsbilanz- und Steuerbilanz
- Erstellung Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung Einnahmenüberschussrechnung
- Erstellung Anlagenbuch und Abschreibungsverzeichnis
- Erstellung Anhang und ggf. Erläuterungsbericht
- Publizierung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
- Durchführung ausführlicher Jahresabschlussbesprechungen
- Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Bildung von gesetzlich zulässigen Rücklagen
- Vorbereitung / Teilnahme an Betriebsprüfungen